Sky Abo teilen- ist Sky Cardsharing erlaubt?
Der Pay-TV Anbieter Sky bietet seinen Kunden exklusive und einzigartige Inhalte, Sender; aktuelle Blockbuster, Fußball Bundesliga und Sport, die man so im normalen freien TV nicht bekommt. Deswegen haben manche die Idee, sich ein Sky Abo zu teilen oder Sendungen (Spiele, Filme) aufzunehmen und weiterzugeben oder als Privatkunde von Sky öffentliche Vorführungen zu veranstalten. Ist das aber alles erlaubt? Wir haben uns bei Sky (Sky AGB` s) erkundigt und das Wichtigste für Sie zusammengefasst.
Laut Sky AGB’ s ist die Weitergabe eines Sky Abos nicht erlaubt. Jedes Sky Abonnement und jede Smartcard-Nummer ist personalisiert und darf ausschließlich im angegebenen privaten Haushalt genutzt werden. Damit ist die eigene Nutzung und im privaten Umfeld zu Besuch kommen und Sky mit schauen erlaubt.
Nicht erluabt ist:
- den Sky Receiver zusammen mit der Sky Smartcard weiterzugeben;
- nur die Sky Smartcard weiterzugeben;
- einzelne Sendungen aufzunehmen und dann weiterzugeben;
- die Sky Zweitkarte weiterzugeben;
- ohne vorherige Genehmigung von Sky öffentliche Vorführungen zu veranstalten;
- „Cardsharing“ (Mittels eigener Hardware per Internet fremden Smartcard-Code mitnutzen)
Welche Strafen gibt es bei Zuwiderhandlungen?
Obwohl es in den AGB`s ausdrücklich verboten ist, werden einige der oben genannten Methoden regelmäßig angewandt – Sky Abos werden geteilt bzw. weitergegeben.Wenn Sky davon Kenntnis bekommt, drohen den Tätern hohe Vertrags-Strafen. Folgenden Strafen sind zu erwarten:
- Gewerbliche Nutzung eines privaten Sky Abos: Vertragsstrafe in Höhe der doppelten jährlichen Abo-Gebühr, maximal 7000 €; daneben ist auch eine Schadensersatzforderung möglich
- Cardsharing (privat): Vertragsstrafe in Höhe der doppelten jährlichen Abo-Gebühr, maximal 7000 €
- Cardsharing (öffentlich): Wird Cardsharing über Cardsharing – Netzwerke betreiben, liegen die Strafen viel höher. Diese fällt dann unter gewerbsmäßigen Computerbetrug und ist ein Straftatbestand, bei dem Freiheitsstrafen von 6 Monaten bis zu 10 Jahren drohen, je nach Schwere der Schuld. Zudem wird Sky in diesen Fällen hohe Schadenersatzforderungen stellen.
Wie kann Sky eine illegale Nutzung entdecken?
Da Cardsharing meist über einschlägige Online-Portale organisiert wird, überwacht Sky diese. Of gelingt es Sky, die Portale, Betreiber und Nutzer zu entdecken und diese zu bestrafen. Dabei spielt die Überwachung von einzelnen Nutzungsdaten keine Rolle, da laut Sky AGB’ s keine Nutzungsdaten an Sky gesendet werden, also wer, wo, was jemand von Sky nutzt. Im Bereich der Gastronomie führt Sky regelmäßige Kontrollen und Stichproben durch, um schwarzen Schafen zu überführen.
Was genau ist öffentliches Cardsharing?
Bei dem sogenannten öffentlichen (gewerblichen) Cardsharing wird das Abonnement einer Person so genutzt, dass viele weitere Personen gegen Entgelt an diesen Abonnenten ebenfalls das Angebot von Sky Deutschland empfangen können, ohne selbst ein Abonnement bei Sky abgeschlossen zu haben und dafür zu bezahlen. Sowohl der Cardsharing-Betreiber, als auch die Cardsharing-Nutzer müssen hierfür speziell angepasste und über das Internet verbundene Hardware benutzen. Das gewerbliche Cardsharing erfüllt den Straftatbestand des gewerbsmäßigen Computerbetrugs. Solche Fälle werden strafrechtlich verfolgt und die Täter werden verurteilt, wie ein aktuelles Urteil des Landgerichts Verden vom Februar 2016 zeigt.
Das Landgerichts Verden hat einen 53-jährigen Mann aus Leese in Niedersachsen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung, verurteilt, weil dieser Sky illegal über das Internet vertrieben hatte. Damit bestätigt das Gericht die erstinstanzliche Entscheidung des Amtsgerichts Stolzenau aus dem Jahr 2013, welche sich bereits für eine einjährige Haftstrafe auf Bewährung ausgesprochen hatte. Der Mann hatte illegale Sky Zugänge über das Internet angeboten, die über einen Cardsharing-Server realisiert wurden. Er wurde nun wegen gemeinschaftlich begangenen Computerbetrugs in Tateinheit mit dem Ausspähen von Daten und der Umgehung technischer Schutzmaßnahmen verurteilt. Das Urteil des Landgerichts Verden ist der bislang erste Richterspruch einer höheren Instanz in Deutschland zu dieser Form der Informations- und Kommunikationskriminalität („Cybercrime“) und darf daher auch als richtungsweisend für die rechtliche Beurteilung derartiger Tatbestände in zukünftigen Verfahren gelten. Der Täter wurde nun wegen gemeinschaftlich begangenen Computerbetrugs in Tateinheit mit dem Ausspähen von Daten und der Umgehung technischer Schutzmaßnahmen verurteilt. Sky hatte den Fall zusammen mit Nagravision, dem Hersteller eines der zum Tatzeitpunkt von Sky eingesetzten Sicherheitssysteme, aufgedeckt und an die Zentralstelle zur Bekämpfung der Informations- und Kommunikationskriminalität der Staatsanwaltschaft Verden übergeben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Kommentar zum Urteil des Landgerichts Verden von Dr. Andreas Rudloff, Vice President Platform Services & Security bei Sky Deutschland lautet:
„Erstmals hat ein Gericht auch in der zweiten Instanz so konsequent entschieden. Dies ist ein klares Signal an alle Kriminellen, die versuchen, sich auf Kosten unseres Unternehmens und unserer ehrlichen Kunden an den exklusiven Programminhalten von Sky zu bereichern: Card-Sharing ist kein Kavaliersdelikt, sondern Computerbetrug, der von der Justiz verfolgt und mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Die enge Kooperation der betroffenen Unternehmen, in diesem Fall die intensive Zusammenarbeit mit Nagravision, bei der Vorermittlung in den Schattenmärkten sowie die konsequente Ermittlungsarbeit der Strafverfolgungsbehörden zeigen, dass ein entschlossenes, gemeinsames Handeln zum Erfolg führt.“
Fazit:
Jede Form von Weitergabe und Nutzung Dritter von Sky ist illegal und wird von Sky streng geahndet und bestraft. Oft landen die entsprechenden Fälle (besonders bei öffentlichem Cardsharing) vor Gericht. Wir empfehlen, von illegalen Methoden abzusehen, da die Kosten für ein legales Sky Abo meist nicht viel teurer als die Cardsharing-Hardware sind, von der Gefahr, entdeckt zu werden und die zu erwartenden Strafen ganz abgesehen. Abonnieren Sie lieber legal und günstig Sky mit den Sky Angeboten.
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